Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Woxtum OG, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 660346 Y, Markt 181, 5441 Abtenau, Österreich bietet ihren Kunden Dienstleistungen im Bereich Video-marketing und digitaler Werbung für Unternehmen. Diese Dienstleistungen umfassen insbe-sondere die Videoproduktion (Hauptfilm, Werbevideos), Landingpage-Erstellung, die Schal-tung und laufende Optimierung bezahlter Online-Werbung, Leadgenerierung sowie strategi-sche Beratung im Bereich Videomarketing und Kundengewinnung.
Die Woxtum OG übernimmt als Agentur auch die Ausführung der Leistungen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Woxtum OG, einge-tragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 660346 Y, Markt 181, 5441 Ab-tenau, Österreich („Woxtum“) und den Vertragspartnern („Kunden“ oder „Auftraggeber“), so-fern diese Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG zu sein und den Vertrag für sein Unternehmen abzuschließen; Leistungen der Woxtum OG orientieren sich ausschließlich an Bedürfnisse von Unternehmern und sind ausschließlich für diese bestimmt.
1.2. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwi-schen Woxtum und dem Kunden und werden durch Auftragserteilung anerkannt. Abwei-chende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Woxtum ihnen ausdrück-lich schriftlich zugestimmt hat. Woxtum widerspricht anderslautenden AGB soweit diese den AGB von Woxtum widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt Woxtum im Rahmen einer individuellen Vereinbarung ein unverbindliches Angebot („Angebot“) zum Abschluss eines Ver-trags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kunden schriftlich angenommen werden.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
2.3. Angebote von Woxtum sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
2.4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz-steuer.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Sämtliche Leistungen werden von Woxtum gemäß der vereinbarten Leistungsbeschrei-bung des jeweiligen Angebots erbracht. Woxtum erstellt für den Auftraggeber insbesondere Bewegtbild-Content (Hauptfilm, Werbevideos) und übernimmt Landingpage-Erstellung sowie die Schaltung und laufende Optimierung bezahlter Online-Werbung („Werbeschaltung“). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungs-/Projektplan und diesen AGB.
3.2. Woxtum erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung, sofern nicht eine Werkleistung aus-drücklich vereinbart ist. Insbesondere Videoproduktion, Strategieentwicklung, Kreativleistun-gen, Marketingaktivitäten und Gestaltungsarbeiten sowie die Beauftragung von ausführenden Subunternehmern werden als Dienstleistung erbracht. Die Zur-Verfügung-Stellung von Tools, Softwares oder eigenen Produkten von Woxtum erfolgt als Dienstleistung.
3.3. Woxtum übernimmt nicht die rechtliche Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit und/oder der Verfügbarkeit von Marken, Designs oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Dementsprechend wird Woxtum bei wie immer gearteten Schadenersatzansprüchen oder sonstigen von Dritten geltend gemachten Ansprüchen völlig schad- und klaglos.
3.4. Woxtum und der Kunde sind sich darüber einig, dass Woxtum durch die vereinbarten Leis-tungen keinen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet (insbesondere keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Neukunden oder eine bestimmte Umsatzhöhe), vorbe-haltlich ausdrücklich schriftlich abweichender Vereinbarungen.
3.5. Woxtum schuldet eine fachgerechte und zeitgemäße Ausführung. Soweit dies mit den Zie-len des Auftrages im Einklang steht, ist Woxtum berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
4. Leistungsumfang
4.1. Der Umfang der durch Woxtum geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem Angebot. Woxtum ist darauf spezialisiert, Anfragen (sogenannte „Leads“) durch den Einsatz von digita-len Kampagnen/Strategien in Kombination mit Bild- und Videoproduktion zu generieren.
4.2. Für die Werbeschaltung nutzt Woxtum Plattformen Dritter (z. B. Meta Ads, Google Ads). Auf deren Verfügbarkeit, Richtlinien oder Sperrungen hat Woxtum keinen Einfluss. Das für Werbemaßnahmen einzusetzende Budget („Werbebudget“) wird vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform bezahlt und ist nicht Teil der Vergütungsbasis.
4.3. Woxtum ist berechtigt – auch ohne Einwilligung des Kunden – zur Vertragserfüllung sorg-fältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
4.4. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und auf Kundenwunsch erfol-gen, werden -soweit umsetzbar- nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
3
4.5. Woxtum ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und entsprechend abzurechnen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
5. Abnahme
5.1. Sofern es für Leistungen vereinbart ist oder diese zwingend als Werkleistungen anzusehen sind, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann Woxtum die Durch-führung von Teilabnahmen verlangen.
5.2. Woxtum erklärt dem Kunden die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat der Kunde die jeweilige Leistung sofort zu prüfen und innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentli-chen Teilen den vereinbarten Anforderungen entspricht.
5.3. Die Abnahme gilt auch als erteilt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb vorgenann-ter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig abnahmehindernde Mängel rügt, oder sobald der Kunde die Leistungen im Echtbetrieb nutzt.
5.4. Unerhebliche Abweichungen in Farbe, Ton oder Bildqualität gelten nicht als Mangel und rechtfertigt keine Abnahmeverweigerung.
6. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde hat Woxtum unverzüglich, ohne weitere Aufforderung alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Woxtum erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprech-partners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtun-gen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die unverzügliche -zumindest fristgerechte- Ab-nahme von Teilleistungen und Leistungen.
6.2. Der Kunde hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
6.3. Bei Drehterminen: Der Kunde stellt sicher, dass dieser oder der namhaft gemachte An-sprechpartner zum vereinbarten Drehtermin verfügbar sind und erforderliche Informationen, Drehorte, Freigaben und Zugänge (z. B. Werbekonten, CRM-Systeme) rechtzeitig bereitstehen.
6.3. Bei erfolgsbasierter Vergütung: Bei Verträgen mit erfolgsbasierter Vergütung gemäß § 8 verpflichtet sich der Kunde, eingehende Kundenanfragen (Leads), die über die von Woxtum eingerichteten Kampagnen generiert werden, spätestens innerhalb von 24 Stunden (an Werk-tagen, Montag bis Freitag) telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
6.4. Für qualifizierte Anfragen hat der Kunde nach Klärung der wesentlichen Angebotsinhalte mit dem Interessenten innerhalb von 5 Werktagen ein individuelles Angebot zu erstellen.
6.5. Der Kunde verpflichtet sich, eine strukturierte Nachfass-Routine für offene Angebote und laufende Verkaufschancen einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, dass Interessenten inner-halb eines angemessenen Zeitraums mehrfach nachgefasst werden, solange ein ernsthaftes Interesse besteht oder nicht ausdrücklich eine Absage erfolgt ist.
6.6. Der Kunde führt eine nachvollziehbare Dokumentation über den Verlauf der von Woxtum generierten Kundenkontakte (z. B. in einem CRM-System oder dem von Woxtum bereitgestell-ten Tool) und verpflichtet sich zu einem transparenten Reporting gegenüber Woxtum.
6.7. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einhaltung der in Punkt 6. geregelten Pro-zesse eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der angestrebten Ergebnisse der Wer-bemaßnahmen ist. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungshandlungen, kann er ausbleibende Ergebnisse nicht als Pflichtverletzung von Woxtum geltend machen.
6.8. Der Kunde ist verpflichtet die für die Werbeschaltung genutzten Plattformen (z. B. Meta Ads, Google Ads) direkt zu bezahlen. Soweit dieses Werbebudget nicht bezahlt wird, unterlässt der Kunde seine Mitwirkungspflicht.
6.9. Die Mitwirkungspflicht inkludiert weiters, dass der Kunde die Werbung auf den genutzten Plattformen weder eigenständig, sohin ohne Rücksprache und Zustimmung von Woxtum, ab-schaltet noch stilllegt.
6.10. Sofern Woxtum aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Woxtum unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leis-tungen für andere Kunden einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Aus-führung der Leistungen für den Kunden, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich Termine und Fristen verschieben können.
6.11. Der Kunden haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unter-lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Woxtum dadurch entstandenen Mehraufwand. Zudem ist Woxtum berechtigt bei mangelhafter, verspä-teter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden diesem eine Pönale von € 1.000,00 zu ver-rechnen. Der Vergütungsanspruch von Woxtum bleibt hiervon unberührt.
7. Vergütung/ Entgeltbestimmung
7.1. Für sämtliche Leistungen gilt die im Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verein-barte Vergütung.
7.2. Ist eine Zahlung in Raten vorgesehen, wird die erste Rate unmittelbar bei Vertragsschluss fällig; alle weiteren Raten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils monatlich im Voraus zu begleichen. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Um-satzsteuer. Vereinbarte Ratenzahlungen stellen keine Kreditgewährung dar, sondern eine reine Zahlungserleichterung. Sollte der Kunde auch nur mit einer Ratenzahlung in Verzug geraten gilt Terminverlust.
7.3. Das Werbebudget wird vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform bezahlt und ist nicht Teil der Provisionsbasis.
7.4. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse verlängern Fristen bzw. verschieben Ter-mine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Der Vergütungs-anspruch von Woxtum bleibt in diesen Fällen aber unberührt.
7.5. Wurde eine einmalige Einrichtungsgebühr („Setup-Gebühr“) vereinbart, ist diese nur ein-mal bei Vertragsbeginn zu entrichten und wird bei einer etwaigen Vertragsverlängerung nicht erneut erhoben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.6. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung und kommt es dadurch zu einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, bleibt der Anspruch von Wox-tum auf die volle Vergütung bestehen.
7.7. Fahrt- und Übernachtungskosten: Für Anfahrten zum Leistungsort werden die Fahrtkosten ab einer einfachen Wegstrecke von über 200 km dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Ver-rechnung erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Fahrtkostenpauschalen (Hin- und Rückfahrt). Sollte eine Nächtigung erforderlich sein, werden die Übernachtungskosten pau-schal mit € 60,00 pro Nacht berechnet.
8. Erfolgsbasierte Vergütung
8.1. Woxtum übernimmt im Rahmen dieses Vertrages die Kundengewinnung des Auftragge-bers mittels Videomarketing und digitaler Werbeschaltung.
8.2. Für die Einrichtung der Kampagne, die Erstellung der Werbemittel sowie das technische Setup wird eine einmalige Setup-Gebühr in der im Angebot geregelten Höhe fällig.
8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden durch die Kampagne neu gewonnenen Kunden eine Provision in Höhe des im Angebot beschriebenen Prozentsatzes des Netto-Auftragswertes abzüglich der Werbekosten an Woxtum zu zahlen. Als „neu gewonnener Kunde“ gilt jeder Kunde, dessen Erstkontakt nachweislich über die von Woxtum geschalteten Werbekampagnen zustande gekommen ist. Die Nachweisführung kann insbesondere durch Tracking-Da-ten (z. B. CRM-Einträge, Formularauswertungen, Tracking-Parameter) oder durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Auftrags- und Rechnungslisten erfolgen.
9. Zahlungskonditionen
9.1. Rechnungen sind ohne Abzug sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden.
9.2. Sämtliche Leistungsergebnisse bleiben Eigentum von Woxtum, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Die Werbevideos und Rohdaten bleiben Eigentum von Woxtum; eine Nutzung durch den Auftraggeber ist ausschließlich im Rahmen der durch Woxtum gesteuerten Werbeschaltung gestattet, wenn im Angebot nichts anderes vermerkt wurde. Änderungen oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
9.3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne Zustimmung von Woxtum nicht abgetreten werden.
9.4. Bei Zahlungsverzug ist Woxtum berechtigt, mit der weiteren Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung innezuhalten. Es werden unternehmerische Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine angemessene Entschä-digung für notwendige Betreibungsschritte verrechnet. Für jede schriftliche Mahnung wird zu-sätzlich eine Gebühr von € 10 verrechnet.
9.5. Gerät der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, ist Woxtum berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Beträge auszusetzen. Es tritt Terminverlust ein.
10. Haftung und Rügeverpflichtung
10.1. Woxtum haftet ausschließlich für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftrag-ten Leistungen.
10.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB) mit der Maß-gabe, dass Ansprüche spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung verjähren. Die Beweis-lastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
10.3. Woxtum ist Gelegenheit zu geben, den Mangel durch eigene Mitarbeiter festzustellen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Leistungen keine Änderung vorgenommen werden.
10.4. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschä-den und Schäden Dritter gegen Woxtum ist ausgeschlossen.
Woxtum haftet nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen.
10.5. § 933a ABGB (Schadenersatz statt Gewährleistung) und § 933b ABGB (Regress) werden explizit ausgeschlossen.
10.6. Eine allfällige Garantie ist direkt beim Garantiegeber geltend zu machen und erfolgt nach dessen Garantiebestimmungen.
10.7. Woxtum haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.8. Die Haftung von Woxtum ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme, bei Dauer-schuldverhältnissen auf die Vergütung des letzten Vertragsjahres, begrenzt.
10.9. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist aus-geschlossen.
10.10. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Datenverlust oder Störungen von Drittplattformen wird keine Haftung übernommen, sofern nicht Vorsatz vor-liegt.
10.11. Woxtum haftet für Mängel, die durch Subunternehmerleistungen entstehen, nur bei Verletzung ihrer Auswahl- oder Überwachungspflichten.
10.12. Der Kunde ist für die inhaltliche Rechtmäßigkeit der produzierten Inhalte verantwortlich und hält Woxtum völlig schad- und klaglos.
10.13. Der Kunde hat allfällige Mängel (bzw. Schäden) sofort, spätestens binnen einer Woche, schriftlich zu rügen. Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel (oder Schäden), welche der Kunde mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
10.14. Der Auftraggeber hat Woxtum alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Kunden ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadener-satzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Kunden ausgeschlossen.
10.15. Von diesen Haftungsausschlüssen sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden aus-genommen.
11. Laufzeit, Rücktritt und Kündigung
11.1. Die im Angebot genannten Vertragslaufzeiten starten erst, wenn der Analyse-Termin durchgeführt wurde. Die Aufbau- bzw. Setup-Phase (Kick-Off Workshop, Planung, Produktion, Schnitt) zählt zur Vertragslaufzeit und ist im Preis inkludiert.
11.2. Festgehalten wird, dass Woxtum über einzelne Produkte/ Modelle verfügt. Diese werden mit dem Kunden eingehend besprochen und wird mit diesen das passende System gewählt. Die Laufzeit und Konditionen variieren bei den einzelnen Systemen.
11.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund besteht bei jedem gewählten Produkt von Woxtum. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Auf-forderung seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Kunde zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfahrens eingeleitet wurde, oder der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Mitwirkungspflicht, verstößt.
11.4. Im Falle eines Rücktritts ist Woxtum berechtigt, eine Vergütung für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen sowie Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen.
11.5. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Stornierungsbedingungen
12.1. Die Stornierung eines Auftrags bzw. einer Leistung ist mit entsprechenden Stornierungs-kosten verbunden:
bis 1 Woche nach Vertragsabschluss: 25 % des Auftragswerts;
1 bis 2 Wochen nach Vertragsabschluss: 50 % des Auftragswerts;
mehr als 2 Wochen nach Vertragsabschluss: 100 % des Auftragswerts.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12.2. Stornierungskosten von beauftragten Subunternehmern sind bindend und müssen vom Kunden vollumfänglich erstattet werden.
12.3. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und muss Woxtum zugehen.
13. Nutzungsrechte und Urheberrechte
13.1. Alle Rechte an den vereinbarten Leistungen stehen ausschließlich Woxtum zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Woxtum vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
13.2. Der Kunde hat weiters Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, jeweils Bestandteil der Leistungen oder Werke von Woxtum, einzuhalten. Woxtum wird bei einem wie immer gearteten Verstoß völlig schad- und klaglos gehalten.
13.3. Der Kunde hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Arbeitsmaterialien, Zwischenergebnisse etc. Woxtum trifft dazu auch keine Aufbewahrungs-pflicht.
13.4. Woxtum ist berechtigt, geschützte Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Kunden innerhalb und für die Zwecke des vertraglich vereinbarten Projekts zu nutzen.
13.5. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei Woxtum.
14. Referenznennung und Geheimhaltung
14.1. Woxtum ist berechtigt, den Auftraggeber sowie erstellte Werke (ausgenommen vertrau-liche Inhalte) als Referenz in Eigenmarketingunterlagen und Onlineauftritten zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
14.2. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen ver-traulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten.
14.3. Woxtum ist berechtigt, Dritten und Subunternehmern vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben, sofern diese die vertraulichen Informationen zur Erfüllung ihrer Aufga-ben im Rahmen des Projektes benötigen und die weitere Geheimhaltung vertraglich zwischen Woxtum und dem Dritten geregelt ist.
14.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung vertraulicher Informationen durch techni-sche Maßnahmen sicherzustellen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Kunde eine Pönale in der Höhe von € 10.000,00 zu bezahlen.
15. Datenschutz
15.1. Woxtum verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Ver-tragsabwicklung, Werbevideo-Produktion, Landingpage-Erstellung und für die Werbeschal-tung.
15.2. Die Datenschutzerklärung ist über die Webseite von Woxtum https://www.wox-tum.at/datenschutz abrufbar.
16. Schlussbestimmungen/ Anwendbares Recht
16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
16.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
16.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verwei-sungsnormen und des UN-Kaufrechts.
16.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Woxtum.
16.5. Für Schlichtungen steht alternativ die Fachgruppe Werbung der Wirtschaftskammer Salz-burg als Mediationsstelle zur Verfügung.
16.6. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Woxtum.
Stand: August 2026
© 2026 Woxtum OG