Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Woxtum OG
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Woxtum OG Markt 181, 5441 Abtenau, Österreich Tel.: +43 670 1885526 · E-Mail: [email protected] USt-IdNr.: ATU 82446916 · FN 660346 Y, Landesgericht Salzburg Steuer-Nr.: 93 298/7761 |
Version: 01.02.2026
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Woxtum OG, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 660346 Y, Markt 181, 5441 Abtenau, Österreich („Woxtum“) und den Vertragspartnern („Kunden“ oder „Auftraggeber“), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind. Der Auftraggeber bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG zu sein und den Vertrag für sein Unternehmen abzuschließen; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.2. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Woxtum und dem Kunden und werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Woxtum ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Daneben gelten Geschäftsbedingungen von dem Kunden gegenüber offengelegten Dritten und Subunternehmern von Woxtum, sofern diese abweichende Bedingungen beinhalten.
2.1. Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt Woxtum im Rahmen einer individuellen Vereinbarung ein unverbindliches Angebot („Angebot“) zum Abschluss eines Vertrags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kunden schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) angenommen werden.
2.2. Die Darstellung der angebotenen Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder innerhalb von Werbeanzeigen oder Präsentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Woxtum zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.
2.3. Angebote von Woxtum sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
2.4. Der Vertrag kommt mit der Unterfertigung des schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber, durch ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.5. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.6. Physische Waren werden nicht geliefert.
3.1. Sämtliche Leistungen werden von Woxtum gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots erbracht. Woxtum erstellt für den Auftraggeber insbesondere Bewegtbild-Content (Hauptfilm, Werbevideos) und übernimmt Landingpage-Erstellung sowie die Schaltung und laufende Optimierung bezahlter Online-Werbung („Werbeschaltung“). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungs-/Projektplan und diesen AGB.
3.2. Woxtum erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung, sofern nicht eine Werkleistung ausdrücklich vereinbart ist. Insbesondere Videoproduktion, Strategieentwicklung, Kreativleistungen, Marketingaktivitäten und Gestaltungsarbeiten sowie die Beauftragung von ausführenden Subunternehmern werden als Dienstleistung erbracht. Die Zur-Verfügung-Stellung von Tools, Softwares oder eigenen Produkten von Woxtum erfolgt als Dienstleistung.
3.3. Woxtum schuldet im Rahmen der Tätigkeit keine Rechtsberatung. Insbesondere übernimmt Woxtum nicht die rechtliche Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit und/oder der Verfügbarkeit von Marken, Designs oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
3.4. Woxtum und der Kunde sind sich darüber einig, dass Woxtum durch die vereinbarten Leistungen keinen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet (insbesondere keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Neukunden oder eine bestimmte Umsatzhöhe), vorbehaltlich ausdrücklich schriftlich abweichender Vereinbarungen.
4.1. Der Umfang der durch Woxtum geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem Angebot. Woxtum ist darauf spezialisiert, Anfragen (sogenannte „Leads“) durch den Einsatz von digitalen Kampagnen/Strategien in Kombination mit Bild- und Videoproduktion zu generieren.
4.2. Für die Werbeschaltung nutzt Woxtum Plattformen Dritter (z. B. Meta Ads, Google Ads). Auf deren Verfügbarkeit, Richtlinien oder Sperrungen hat Woxtum keinen Einfluss. Das für Werbemaßnahmen einzusetzende Budget („Werbebudget“) wird vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform bezahlt und ist nicht Teil der Vergütungsbasis.
4.3. Reaktionszeiten: Bei Störungen der Werbeschaltung werden schnellstmöglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntnisnahme, Maßnahmen zur Fehlerbehebung eingeleitet.
4.4. Woxtum ist berechtigt – auch ohne Einwilligung des Kunden – zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Woxtum trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
4.5. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und auf Kundenwunsch erfolgen, werden nach tatsächlichem Aufwand (Stundensatz € 120 zzgl. USt.) in Rechnung gestellt.
4.6. Woxtum ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und entsprechend abzurechnen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
5.1. Sofern es für Leistungen vereinbart ist oder diese zwingend als Werkleistungen anzusehen sind, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann Woxtum die Durchführung von Teilabnahmen verlangen.
5.2. Woxtum erklärt dem Kunden die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat der Kunde die jeweilige Leistung sofort zu prüfen und innerhalb von zehn Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den vereinbarten Anforderungen entspricht.
5.3. Die Abnahme gilt auch als erteilt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig abnahmehindernde Mängel rügt, oder sobald der Kunde die Leistungen im Echtbetrieb nutzt.
5.4. Unerhebliche Abweichungen in Farbe, Ton oder Bildqualität gelten nicht als Mangel.
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass er oder seine Mitarbeitenden zum vereinbarten Drehtermin verfügbar sind und erforderliche Informationen, Drehorte, Freigaben und Zugänge (z. B. Werbekonten, CRM-Systeme) rechtzeitig bereitstehen.
6.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand (Stundensatz € 120 zzgl. USt.) in Rechnung gestellt. Der Vergütungsanspruch von Woxtum bleibt hiervon unberührt.
6.3. Bei Verträgen mit erfolgsbasierter Vergütung gemäß § 8 verpflichtet sich der Kunde, eingehende Kundenanfragen (Leads), die über die von Woxtum eingerichteten Kampagnen generiert werden, spätestens innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen, Montag bis Freitag) telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
6.4. Für qualifizierte Anfragen erstellt der Kunde ein individuelles Angebot grundsätzlich innerhalb von drei (3) Werktagen nach Klärung der wesentlichen Angebotsinhalte mit dem Interessenten.
6.5. Der Kunde verpflichtet sich, eine strukturierte Nachfass-Routine für offene Angebote und laufende Verkaufschancen einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, dass Interessenten innerhalb eines angemessenen Zeitraums mehrfach nachgefasst werden, solange ein ernsthaftes Interesse besteht oder nicht ausdrücklich eine Absage erfolgt ist.
6.6. Der Kunde führt eine nachvollziehbare Dokumentation über den Verlauf der von Woxtum generierten Kundenkontakte (z. B. in einem CRM-System oder dem von Woxtum bereitgestellten Tool) und verpflichtet sich zu einem transparenten Reporting gegenüber Woxtum.
6.7. Alle Leistungen von Woxtum (insbesondere Videos, Entwürfe, Landingpages und Content) sind vom Kunden zu überprüfen und unverzüglich, spätestens binnen zehn Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben oder zu kommentieren.
6.8. Dem Kunden ist bewusst, dass Werbeplattformen wie Meta (Facebook, Instagram), TikTok, LinkedIn und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen. Für ein solches Vorgehen ist Woxtum nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Woxtum bleibt in diesen Fällen unberührt.
6.9. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einhaltung der in den Punkten 6.3 bis 6.6 geregelten Prozesse eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der angestrebten Ergebnisse der Werbemaßnahmen ist. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungshandlungen, kann er ausbleibende Ergebnisse nicht als Pflichtverletzung von Woxtum geltend machen.
7.1. Für sämtliche Leistungen gilt die im Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Ist eine Zahlung in Raten vorgesehen, wird die erste Rate unmittelbar bei Vertragsschluss fällig; alle weiteren Raten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils monatlich im Voraus zu begleichen. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vereinbarte Ratenzahlungen stellen keine Kreditgewährung dar, sondern eine reine Zahlungserleichterung.
7.2. Wurde eine einmalige Einrichtungsgebühr („Setup-Gebühr“) vereinbart, ist diese nur einmal bei Vertragsbeginn zu entrichten und wird bei einer etwaigen Vertragsverlängerung nicht erneut erhoben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.3. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung und kommt es dadurch zu einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, bleibt der Anspruch von Woxtum auf die volle Vergütung bestehen.
7.4. Fahrt- und Übernachtungskosten: Für Anfahrten zum Leistungsort werden die Fahrtkosten ab einer einfachen Wegstrecke von über 200 km dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Fahrtkostenpauschalen (Hin- und Rückfahrt). Sollte eine Nächtigung erforderlich sein, werden die Übernachtungskosten pauschal mit € 60,00 pro Nacht berechnet.
8.1. Woxtum übernimmt im Rahmen dieses Vertrages die Kundengewinnung des Auftraggebers mittels Videomarketing und digitaler Werbeschaltung.
8.2. Für die Einrichtung der Kampagne, die Erstellung der Werbemittel sowie das technische Setup wird eine einmalige Setup-Gebühr in der im Angebot geregelten Höhe fällig.
8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden durch die Kampagne neu gewonnenen Kunden eine Provision in Höhe des im Angebot beschriebenen Prozentsatzes des Netto-Auftragswertes abzüglich der Werbekosten an Woxtum zu zahlen. Als „neu gewonnener Kunde“ gilt jeder Kunde, dessen Erstkontakt nachweislich über die von Woxtum geschalteten Werbekampagnen zustande kam. Die Nachweisführung kann insbesondere durch Tracking-Daten (z. B. CRM-Einträge, Formularauswertungen, Tracking-Parameter) oder durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Auftrags- und Rechnungslisten erfolgen.
8.4. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der vom Auftraggeber bestätigten oder nachweisbaren Aufträge. Die Provision wird mit Rechnungsstellung durch Woxtum fällig, sobald der Endkunde die Zahlung an den Auftraggeber geleistet hat.
8.5. Der Auftraggeber stellt Woxtum alle zur Berechnung erforderlichen Daten vertraulich zur Verfügung. Zur Überprüfung der Provisionsabrechnungen räumt der Auftraggeber Woxtum das Recht ein, Einsicht in die zur Zuordnung der Kunden erforderlichen Unterlagen zu nehmen.
8.6. Das Werbebudget wird vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform bezahlt und ist nicht Teil der Provisionsbasis.
8.7. Für Verträge mit erfolgsbasierter Vergütung gelten die besonderen Mitwirkungspflichten gemäß § 6.3 bis 6.6. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten lässt den Provisionsanspruch von Woxtum unberührt, soweit Woxtum die vereinbarten Werbemaßnahmen vertragsgemäß erbracht hat.
9.1. Rechnungen sind ohne Abzug sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden.
9.2. Sämtliche Leistungsergebnisse bleiben Eigentum von Woxtum, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Die Werbevideos und Rohdaten bleiben Eigentum von Woxtum; eine Nutzung durch den Auftraggeber ist ausschließlich im Rahmen der durch Woxtum gesteuerten Werbeschaltung gestattet, wenn im Angebot nichts anderes vermerkt wurde. Änderungen oder Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
9.3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne Zustimmung von Woxtum nicht abgetreten werden.
9.4. Bei Zahlungsverzug ist Woxtum berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine pauschale Betreibungskosten-Entschädigung von € 40 gem. § 458 UGB berechnet. Für jede schriftliche Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von € 10 verrechnet.
9.5. Woxtum ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich rückständiger Beträge zurückzuhalten.
9.6. Gerät der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, ist Woxtum berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Beträge auszusetzen.
10.1. Die im Angebot genannten Vertragslaufzeiten starten erst, wenn der Analyse Termin durchgeführt wurde. Die Aufbau- bzw. Setup-Phase (Kick-Off Call, Planung, Dreh, Schnitt) zählt zur Vertragslaufzeit und ist im Preis inkludiert.
10.2. Die Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit aber mindestens 4 Monate (wenn im Angebot nichts anderes vermerkt wurde), mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Eine Kündigung kann frühestens ab dem 4. Monat erfolgen (es sei denn, im Angebot wird etwas anderes vermerkt). Erfolgt keine Kündigung, läuft sich der Vertrag automatisch weiter.
10.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, der Kunde zahlungsunfähig ist oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde, oder der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
10.4. Woxtum ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Sicherstellung des Honorars nicht gewährleistet ist oder der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und auch nach schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Im Falle eines Rücktritts ist Woxtum berechtigt, eine Vergütung für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen sowie Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen.
10.6. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.1. Die Stornierung eines Auftrags bzw. einer Leistung ist mit entsprechenden Stornierungskosten verbunden:
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11.2. Stornierungskosten von beauftragten Subunternehmern sind bindend und müssen vom Kunden vollumfänglich erstattet werden.
11.3. Die Stornierung bedarf der Textform.
12.1. Der Kunde ist berechtigt, sofern vertraglich vereinbart, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. Woxtum wird vom Kunden gewünschte Änderungen nicht unbillig verweigern.
12.2. Woxtum wird das Änderungsverlangen zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung erforderlich, ist Woxtum berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
12.3. Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vertragsanpassung schriftlich zu dokumentieren. Solange keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen wurde, erbringt Woxtum die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung.
13.1. Woxtum ist berechtigt, geschützte Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Kunden innerhalb und für die Zwecke des vertraglich vereinbarten Projekts zu nutzen.
13.2. Woxtum räumt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung ein einfaches, auf die vereinbarte Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck beschränkt. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
13.3. Vor vollständiger Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei Woxtum.
14.1. Woxtum ist berechtigt, den Auftraggeber sowie erstellte Werke (ausgenommen vertrauliche Inhalte) als Referenz in Eigenmarketingunterlagen und Onlineauftritten zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
15.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten.
15.2. Woxtum ist berechtigt, Dritten und Subunternehmern vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben, sofern diese die vertraulichen Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Projektes benötigen und die weitere Geheimhaltung vertraglich zwischen Woxtum und dem Dritten geregelt ist.
16.1. Woxtum verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Werbevideo-Produktion, Landingpage-Erstellung und für die Werbeschaltung.
16.2. Soweit Woxtum als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung sind in § 17 dieser AGB geregelt.
16.3. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.woxtum.at/datenschutz.
16.4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle an Woxtum übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden. Verstößt der Auftraggeber gegen datenschutzrechtliche Pflichten und wird Woxtum deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Woxtum von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen und Kosten frei.
17.1. Rollen und Anwendungsbereich
Soweit Woxtum im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher, Woxtum Auftragsverarbeiter.
17.2. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die Durchführung der vereinbarten Agenturleistungen. Zweck ist insbesondere: Kampagnenplanung und -optimierung, Lead-Erfassung und -Weiterleitung, Termin- und Kontaktprozess, Projektkommunikation, Auswertung/Reporting sowie Prozessoptimierung im Vertrieb.
17.3. Datenkategorien und betroffene Personen
Datenkategorien (je nach Setup): Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer, Firma, Position); Lead- und Interaktionsdaten (Formularangaben, Status-/Pipeline-Informationen, Terminbuchungsdaten); Nutzungs-/Trackingdaten (Ereignisdaten, Kampagnen-/Klick-/Conversion-Daten, UTM-Parameter, Pixel-Events); Kommunikations- und Projektdaten. Betroffene Personen: Interessenten/Leads, Kunden des Auftraggebers, Ansprechpartner/Mitarbeiter.
17.4. Weisungsgebundenheit und Vertraulichkeit
Woxtum verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers und stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
17.5. Unterstützungspflichten und Meldung von Datenschutzverletzungen
Woxtum unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO. Woxtum informiert den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung.
17.6. Kontroll- und Nachweismöglichkeiten
Woxtum stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Klausel nachzuweisen. Audits vor Ort erfolgen nur bei berechtigtem Anlass, mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
17.7. Ort der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU/des EWR. Bei Verarbeitung außerhalb nur unter Einhaltung geeigneter Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) und nach Information des Auftraggebers.
17.8. Sub-Auftragsverarbeiter
Der Auftraggeber erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern. Woxtum setzt insbesondere folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein: Google Workspace (E-Mail/Dateien/Kollaboration), Notion (Dokumentation/Projektorganisation/CRM), Zapier (Automatisierungen/Integrationen), Dropbox (Dateispeicherung/-austausch), Funnelcockpit (Terminbuchung/Funnel-Komponenten, je nach Setup). Woxtum stellt sicher, dass Sub-Auftragsverarbeiter vertraglich zu entsprechenden Pflichten verpflichtet werden und informiert den Auftraggeber über wesentliche Änderungen rechtzeitig.
17.9. Drittanbieter-Plattformen
Sofern Tracking- oder Werbeplattformen (z. B. Google Tag Manager, Meta Pixel) eingesetzt werden, ist der Auftraggeber insbesondere verantwortlich für die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage, Consent-/Cookie-Management und korrekte Datenschutzerklärung. Woxtum unterstützt bei der technischen Implementierung im vereinbarten Umfang.
17.10. Beendigung und keine Verarbeitung für eigene Zwecke
Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht Woxtum personenbezogene Daten oder gibt sie auf Weisung heraus, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Woxtum verarbeitet personenbezogene Daten nicht für eigene Zwecke.
18.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB) mit der Maßgabe, dass Ansprüche spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung verjähren.
18.2. Woxtum haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Woxtum nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3. Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung des letzten Vertragsjahres, begrenzt.
18.4. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Datenverlust oder Störungen von Drittplattformen wird keine Haftung übernommen, sofern nicht Vorsatz vorliegt.
18.5. Woxtum haftet für Mängel, die durch Subunternehmerleistungen entstehen, nur bei Verletzung ihrer Auswahl- oder Überwachungspflichten.
18.6. Der Kunde ist für die inhaltliche Rechtmäßigkeit der produzierten Inhalte verantwortlich und stellt Woxtum von Ansprüchen Dritter frei.
18.7. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
19.1. Woxtum ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere um Gesetzesänderungen oder aufsichtsrechtliche Änderungen zu berücksichtigen oder eine entstandene Lücke zu schließen. Das Änderungsrecht bezieht sich nicht auf wesentliche Regelungen wie Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht.
19.2. Die geänderten AGB erhält der Kunde per E-Mail spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Woxtum weist in der Benachrichtigung gesondert auf die Rechtsfolgen eines Schweigens hin.
20.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
20.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
21.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
21.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich.
21.3. Für Schlichtungen steht alternativ die Fachgruppe Werbung der Wirtschaftskammer Salzburg als Mediationsstelle zur Verfügung.
21.4. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Woxtum.
Stand: 01.02.2026
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